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Vertragshändler-Recht

Das Vertragshändlerrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen Lieferant und Händler. Anders als teilweise im europäischen Ausland findet sich in Deutschland keine gesetzliche Regelung, allerdings wendet die Rechtsprechung zum Teil handelsvertretertypische Ansprüche auf das Vertragshändlerrecht analog an.

Wichtige Punkte sind:

  • Art. 81 EG-Vertrag
  • Teilweise analoge Anwendung der §§ 84 ff. HGB, insbesondere § 89b HGB - Ausgleichsanspruch
  • Kündigungsfristen, außerordentliche und fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung
  • Gruppenfreistellungsverordnungen
  • Internationale Anknüpfung Art. 5 EGVVO

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