
Historische Automobile sind heute nicht nur anerkanntes Kulturgut, sondern werden zu Recht als beständige Wertanlage angesehen. Dabei haben sie gegenüber anderen Anlageobjekten den entscheidenden Vorteil, dass der wahre Wert in historischen Automobilen darin liegt, diese auch heute noch aktiv, sei es im normalen Straßenverkehr, sei es auf einer besonderen Oldtimerveranstaltung, zu benutzen.
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Um historischen Automobilen diese Werte zu erhalten, ist auch hier eine fundierte Rechtsberatung unabdingbar. Dies fängt bei der Gestaltung des Kaufvertrages zum Erwerb eines historischen Automobils an und hört nicht bei der Durchsetzung Ihrer Belange gegen Werkstätten, Restauratoren und Verkäufer auf. Wir beraten Sie daneben beim Abschluss von Transport- und Versicherungsverträgen und achten auf Ihre Interessen bei der Zertifizierung Ihres historischen Automobils durch den Hersteller. |
Des weiteren beraten und vertreten wir Ihre Interessen gegen Ihren Kunden, der seinen Zahlungspflichten für die vereinbarte Restaurierung nicht mehr nachkommen möchte oder Gewährleistungsrechte geltend macht. |
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