
Das Handelsvertreterrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen dem Unternehmer und dem Handelsvertreter. Das Handelsvertreterrecht ist inzwischen EU-einheitlich geregelt. Ausgangspunkt ist die Richtlinie 86/653/EWG des Rates vom 18.12.1986 zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten betreffend die selbstständigen Handelsvertreter. Diese Richtlinie hat sich ganz wesentlich am deutschen Handelsgesetzbuch (§§ 84 ff. HGB) orientiert, weshalb die Umsetzung in Deutschland wenig Veränderungen gebracht hat.
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Wichtige Punkte für Unternehmer und Handelsvertreter sind:
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