
Das Gesellschaftsrecht regelt die Rechtsbeziehungen einer Gesellschaft sowohl im Innen- als auch im Außenverhältnis. Hier wird zwischen Personengesellschaften, wie z.B. der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und Kapitalgesellschaften, wie z.B. der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) unterschieden.
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Wir bieten eine umfassende Beratung und Betreuung unserer Mandanten auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts an. Hierzu gehört für uns, mit Ihnen bereits im Vorfeld der Gründung einer neuen Gesellschaft oder der Umstrukturierung einer bestehenden Gesellschaft Ihre genauen Bedürfnisse zu analysieren, um sie dann gemeinsam mit Ihnen umzusetzen. |
Insbesondere unterstützen wir Sie bei:
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